Fels vor der Küste in Island.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen

1.Vertragsabschluss

1.1 Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung kommt zwischen Ihnen und Island Tours AG ein Vertrag zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (einschliesslich der Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) für Sie und Island Tours AG wirksam. Wir möchten Sie deshalb bitten, die nachfolgenden Bestimmungen sorgfältig zu lesen.

1.2 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen finden keine Anwendung auf Flugtickets, Mietfahrzeuge sowie Fährpassagen. In solchen Fällen gelten die allgemeinen Bedingungen der verantwortlichen Gesellschaften.

1.3 Abweichungen des Vertragsinhaltes vom Katalog
Sonderwünsche werden nur Vertragsinhalt, wenn sie von der Buchungsstelle vorbehaltlos akzeptiert und schriftlich bestätigt worden sind.

 

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Preis
Der von Ihnen zu bezahlende Reisepreis ergibt sich aus dem Island Tours AG Katalog bzw. aus der dem Katalog beigefügten Preisliste oder dem für Sie erstellten Angebot. Falls nicht speziell erwähnt, verstehen sich Preise pro Person in Schweizer Franken

2.2 Reservationsgebühren
Für individuelle Anpassungen von Pauschalreisen sowie für Reservationen ausserhalb von Pauschalarrangements belastet Island Tours AG Gebühren. Bei einer Buchung unter einem Wert von CHF 500.– pro Person berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.– pro Person.

2.3 Anzahlung und Restzahlung
Bei definitiver Buchung ist gleichzeitig eine Anzahlung von 30% des vereinbarten Arrangementpreises zu leisten. Bei Buchungen weniger als 30 Tage vor Abreise und bei Arrangements mit Frühbucherrabatt oder bei Buchungen mit Linienflugtickets, die sofort ausgedruckt werden müssen, ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der definitiven Auftragserteilung zu bezahlen. Weiter kann die Buchungsstelle verlangen, dass der Kunde ein Buchungsformular unterschreibt. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Abreise fällig.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden dem Kunden die Reisedokumente nach Eingang der Zahlung über den ganzen Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt, jedoch nicht früher als 14 Tage vor Abreise.. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt Island Tours AG, die Reiseleistung zu verweigern und die Annullierungskosten gemäss Ziff. 3 geltend zu machen.

2.4 Kurzfristige Buchung
Buchen Sie Ihre Reise weniger als 30 Tage vor Abreise, so ist bei Erhalt der Buchungsbestätigung der gesamte Rechnungsbetrag zu bezahlen.

2.5 Preiserhöhung
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass die im Island Tours AG Katalog angegebenen Preise nachträglich erhöht werden müssen.
Solche Preiserhöhungen können sich ergeben aus:
a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge)
b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen)
c) Wechselkursänderungen
d) staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)

Falls Island Tours AG die im Katalog angegeben Preise aus den oben genannten Gründen erhöhen muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens 3 Wochen vor Abreise bekanntgegeben. 
Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des gebuchten Reisepreises, so haben Sie das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
Island Tours AG wird Ihnen in diesem Fall den bereits bezahlten Reisepreis zurückerstatten.
Sie können aber stattdessen auch eine andere, von Island Tours AG vorgeschlagene Ersatzreise buchen. Wir sind bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Den Preisunterschied zwischen der von Ihnen ursprünglich gebuchten Reise und der billigeren Ersatzreise, erstatten wir Ihnen selbst-verständlich zurück.
Die obengenannten Rechte stehen Ihnen auch zu, wenn eine Programmänderung bis 3 Wochen vor der Abreise Mehrkosten verursachen sollte, die einer Preiserhöhung im obigen Sinne gleichkommen.

 

3. Rücktrittsbedingungen und Änderungen

3.1 Mitteilung an Ihre Buchungsstelle
Wenn Sie die Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung oder Umbuchung Ihrer gebuchten Reise wünschen, müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle schriftlich mitteilen. Sie tragen die Beweispflicht der erfolgten Annullation. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.

3.2 Bearbeitungsgebühren
Wir erheben für Annullierungen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.– pro Person und bei Umbuchungen nach Aufwand, jedoch mindestens CHF 60.– pro Person. Hinzu kommen noch eventuelle Telefon- und Faxgebühren. Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allfällige Annullierungskostenversicherung gedeckt. Nach Beginn der Annullierungsfristen gelten zusätzlich die Bestimmungen gemäss Ziff. 3.3.

3.3 Annullierungskosten
Soweit bei der Programmausschreibung im Island Tours AG Katalog keine speziellen Annullierungsbestimmungen abgedruckt sind, kommen die folgenden Regelungen zur Anwendung:
Bei der Annullierung von Linienflügen bezahlen Sie lediglich die Bearbeitungsgebühren, solange das Ticket nicht ausgestellt worden ist. Nach der Ticketausstellung gelten die besonderen Annullationsbestimmungen der Fluggesellschaft.
Bei allen übrigen Reservationen werden Ihnen die nachfolgenden Annullierungskosten in Prozenten des Arrangementpreises verrechnet: 
- bis 32 Tage vor Reiseantritt 25%
- 31 – 16 Tage 50%
- 15 – 4 Tage 75%
- 3 Tage bis Abreisetag und Fernbleiben ohne Abmeldung 100%

Massgebend zur Berechnung des Annullierungs- oder Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle.
Bei Annullationen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.

3.4 Annullierungskostenversicherung
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Annullierungskosten-Versicherung, insbesondere die Multi Trip Versicherung der Europäischen Reiseversicherung.
Bei schwerer Krankheit, Unfall oder Tod eines / einer Versicherten, einer sehr nahestehenden Person (z.B. Ehegatte, Eltern, nahe Verwandte) sowie bei bedeutender Beschädigung des Eigentums werden die dem Reiseveranstalter vertraglich geschuldeten Annullierungskosten für die gebuchten Leistungen (Ziff. 3.3.) vergütet. Massgebend für die Zahlungspflicht sind die detaillierten Bestimmungen der Versicherungsgesellschaft.

3.5 Ersatzperson
Können Sie Ihre Reise nicht antreten, so ist Island Tours AG bereit, eine Ersatzperson an Ihrer Stelle zu akzeptieren. Diese Ersatzperson muss sich jedoch bereit erklären, Ihr Reisearrangement unter den gleichen Bedingungen anzutreten, die Sie mit uns vereinbart haben. Sie hat ausserdem den speziellen Reiseerfordernissen (Pass, Visa, Impfvorschriften) zu genügen, und es dürfen ihrer Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Bei gewissen Reisen kann aufgrund besonderer Transportbedingungen und dergleichen keine Umbuchung oder eine solche nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgenommen werden.
Die Bearbeitungsgebühren und allfällig entstehenden Mehrkosten (z.B. teurere Zimmerkategorie) sind durch Sie und die Ersatzperson zu übernehmen. Sie und die Ersatzperson haften solidarisch für die Bezahlung des Preises und die sich ergebenden Mehrkosten. Benennen Sie die Ersatzperson zu spät oder ist ihr aus einem der obengenannten Gründe die Teilnahme an der Reise nicht möglich, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullierung (Ziff. 3.3).

 

4. Haftung

4.1. Allgemein
Island Tours AG vergütet Ihnen bei nachweislichen Minderleistungen die Differenz zum Wert der vereinbarten Leistungen, soweit es unserer Reiseleitung oder dem Leistungsträger (z.B. Hotel, Mietwagenfirma usw.) nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen und uns an der Minderleistung ein Verschulden trifft. Diese Haftung beschränkt sich auf höchstens den Reisepreis und den unmittelbaren Schaden (siehe Ziff. 4.5).

4.2 Haftungsbeschränkung
Enthalten internationale Abkommen oder nationale Gesetze Beschränkungen bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so gelten diese Beschränkungen zu Gunsten von Island Tours AG. Insoweit haftet Island Tours AG nur im Rahmen dieser internationalen Abkommen oder nationalen Gesetze.

4.3 Haftungsausschlüsse
Island Tours AG haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages (dazu gehören auch Verspätungen usw.) auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise
b) auf unvorhersehbare oder unabwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt ist
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Island Tours AG, der Vermittler oder Leistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
d) schlechte Wetterverhältnisse

4.4 Personenschäden
Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen usw. während der Reise übernimmt Island Tours AG die Haftung nur, sofern diese Schäden von Island Tours AG oder einem von uns beauftragten Unternehmen schuldhaft verursacht worden sind. Vorbehalten bleiben internationalen Abkommen und nationalen Gesetze (siehe Ziff. 4.2).

4.5 Sach- und Vermögensschäden
Bei Sach- und Vermögensschäden, die während der Reise mit Island Tours AG entstehen, übernehmen wir die Haftung, falls uns, oder einem von uns beauftragten Unternehmen, ein Verschulden zur Last fällt. Die Haftung bleibt jedoch auf höchstens den Reisepreis und den unmittelbaren Schaden beschränkt. Vorbehalten bleiben allenfalls tiefere Haftungslimiten, die sich aus internationalem Abkommen und nationalen Gesetzen ergeben (siehe Ziff. 4.2).

4.6 Versicherung
Wir möchten Ihnen in jedem Fall empfehlen, für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, z.B. für Unfall und Krankheit, Reisegepäck, Extra-Rückreise usw. Ihre Buchungsstelle berät Sie gerne.

 

5. Beanstandungen

5.1 Mängel der Reise
Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben oder einen Schaden erleiden, so müssen Sie dies unverzüglich der Reiseleitung oder dem örtlichen Leistungsträger (Hotel, Autovermietung, usw.) bekanntgeben. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht ausserdem, in den meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen.

5.2 Abhilfe und Mängelbestätigung
Sofern innert 48 Stunden keine Abhilfe möglich ist und es sich um schwerwiegende Mängel handelt, sind Sie berechtigt, selber für Abhilfe zu sorgen. Die dadurch entstehenden Kosten werden Ihnen durch Island Tours AG gegen Beleg ersetzt. Voraussetzung jeglicher Geltendmachung von Ersatzansprüchen ist aber, dass Sie die Mängel schriftlich von der Island Tours AG Reiseleitung oder vom örtlichen Leistungsträger bestätigen lassen. Um Schwierigkeiten bei der Schadenregulierung zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, sich in jedem Fall vor dem Treffen einer Entscheidung mit dem verantwortlichen Reiseveranstalter Island Tours AG (Telefon 0041 - 62 865 25 55) in Verbindung zu setzen, um das weitere Vorgehen zu vereinbaren. Ist die Fortsetzung der Reise aufgrund schwerwiegender Mängel nicht zumutbar, so müssen Sie sich unverzüglich mit Island Tours AG in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

5.3 Anmeldung von Forderungen
Ihre Beanstandungen und die Bestätigung der Reiseleitung bzw. der örtlichen Leistungsträger müssen Sie Ihrer Buchungsstelle bis spätestens 30 Tage nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise schriftlich einreichen. Halten Sie diese Bedingungen nicht ein, so erlischt jeder Schadenersatzanspruch.

 

6. Programmänderungen

6.1 Island Tours AG behält sich auch in Ihrem Interesse vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen nach Reiseantritt zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Dies kann namentlich der Fall sein, wenn die Änderungen auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen und Verspätungen von Dritten, für die Island Tours AG nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. Selbstverständlich bemühen wir uns, Sie so früh wie möglich über solche Änderungen zu informieren.

6.2 Minderwert der Reise
Muss Island Tours AG eine von Ihnen bereits angetretene Reise ändern, so dass ein objektiver Minderwert zur ursprünglich vereinbarten Leistung entsteht, erhalten Sie von Island Tours AG eine Rückvergütung, so fern es sich nicht um Umstände handelt, für die wir nach Ziff. 6.1 nicht einzustehen haben.

 

7. Nichtdurchführung einer Reise

7.1 Island Tours AG ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall werden Ihnen die Annullierungskosten analog Ziff. 3.3 verrechnet.

7.2 Mindestteilnehmerzahl
Beteiligen sich an einer Reise weniger Personen als die im Island Tours AG Katalog vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann die Reise bis spätestens 3 Wochen vor dem festgelegten Reisebeginn von uns abgesagt werden. Sie haben Anrecht auf Rückerstattung des Reisepreises. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.

7.3 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, behördliche Massnahmen oder Streiks können Island Tours AG zwingen, die Reise abzusagen. In einem solchen Fall bemühen wir uns, Sie so rasch wie möglich zu informieren. Sie haben Anrecht auf Rückerstattung des Reisepreises, sofern Island Tours AG von den Leistungsträgern nicht belastet wird. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.

 

8. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

8.1 Für BürgerInnen der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein gelten bei Drucklegung die folgenden Pass- und Visabestimmungen:
Island, Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland: 3 Monate über das Rückreisedatum gültiger Reisepass oder ID
Grönland, Färöer und alle Schiffsreisen: 6 Monate über das Rückreisedatum gültiger Reisepass
Keine Impfvorschriften.
Die Bürger anderer Staaten sind verpflichtet, sich bei der Buchungsstelle oder beim entsprechenden Konsulat über die geltenden Bestimmungen zu erkundigen.

8.2 Verantwortung für Einhaltung
Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen. Island Tours AG möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass bei einer allfälligen Einreiseverweigerung evtl. zusätzliche Rückreisekosten von Ihnen zu übernehmen sind.

 

9. Ombudsman

9.1 Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und Island Tours AG oder dem Reisebüro, bei dem Sie Ihre Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.

9.2 Die Adresse des Ombudsmans lautet:

Ombudsman
der Schweizer Reisebranche
Postfach
CH-8038 Zürich

Reisegarantie
Wir sind als Reiseveranstalter Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantieren Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge. Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle oder unter www.garantiefonds.ch.

Verantwortlicher Reiseveranstalter:
Island Tours AG 
Laurstrasse 6
CH-5200 Brugg
Telefon +41 62 865 25 55

 

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Island Tours AG ist schweizerisches Recht anwendbar.
Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Brugg / Schweiz.

Stand September 2016