Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen
Island Tours AG, CH-5200 Brugg
1.VERTRAGSABSCHLUSS
1.1 Mit der Entgegennahme
Ihrer schriftlichen,
telefonischen oder persönlichen Anmeldung
kommt zwischen Ihnen und Island Tours AG
ein Vertrag zustande. Von diesem Zeitpunkt an
werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag
(einschliesslich der Allgemeinen Vertrags- und
Reisebedingungen) für Sie und Island Tours AG
wirksam. Wir möchten Sie deshalb bitten, die
nachfolgenden Bestimmungen sorgfältig zu lesen.
1.2 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Vertrags- und Reise-
bedingungen finden keine Anwendung auf
Flugtickets, Mietfahrzeuge sowie Fährpassagen.
In solchen Fällen gelten die allgemeinen Be-
dingungen der verantwortlichen Gesellschaften.
1.3 Abweichungen des Vertragsinhaltes vom
Katalog
Sonderwünsche werden nur Vertragsinhalt,
wenn sie von der Buchungsstelle vorbehaltlos
akzeptiert und schriftlich bestätigt worden sind.
2. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
2.1 Preis
Der von Ihnen zu bezahlende Reisepreis ergibt
sich aus dem Island Tours AG Katalog bzw. aus
der dem Katalog beigefügten Preisliste oder dem
für Sie erstellten Angebot. Falls nicht speziell
erwähnt, verstehen sich Preise pro Person in
Schweizer Franken
2.2 Reservationsgebühren
Für individuelle Anpassungen von Pauschal-
reisen sowie für Reservationen ausserhalb von
Pauschalarrangements belastet Island Tours AG
Gebühren. Bei einer Buchung unter einemWert
von CHF 500.– pro Person berechnen wir eine
Bearbeitungsgebühr von CHF 60.– pro Person.
2.3 Anzahlung und Restzahlung
Bei definitiver Buchung ist gleichzeitig eine
Anzahlung von 30% des vereinbarten Arrange-
mentpreises zu leisten. Bei Buchungen weniger
als 30 Tage vor Abreise und bei Arrangements
mit Frühbucherrabatt oder bei Buchungen mit
Linienflugtickets, die sofort ausgedruckt werden
müssen, ist der gesamte Rechnungsbetrag
anlässlich der definitiven Auftragserteilung
zu bezahlen. Weiter kann die Buchungsstelle
verlangen, dass der Kunde ein Buchungsformu-
lar unterschreibt. Die Restzahlung ist 30 Tage
vor Abreise fällig.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden
dem Kunden die Reisedokumente nach Eingang
der Zahlung über den ganzen Rechnungsbetrag
ausgehändigt oder zugestellt, jedoch nicht
früher als 14 Tage vor Abreise. Nicht rechtzeitige
Zahlung berechtigt Island Tours AG, die Rei-
seleistung zu verweigern und die Annullierungs-
kosten gemäss Ziff. 3 geltend zu machen.
2.4 Kurzfristige Buchung
Buchen Sie Ihre Reise weniger als 30 Tage
vor Abreise, so ist bei Erhalt der Buchungsbe-
stätigung der gesamte Rechnungsbetrag zu
bezahlen.
2.5 Preiserhöhung
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass die im
Island Tours AG Katalog angegebenen Preise
nachträglich erhöht werden müssen.
Solche Preiserhöhungen können sich ergeben
aus:
a) der nachträglichen Erhöhung der Beförde-
rungskosten (einschliesslich der Treibstoff-
zuschläge)
b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen
Abgaben oder Gebühren (z.B. Flughafen-
taxen)
c) Wechselkursänderungen
d) staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B.
Mehrwertsteuer)
Falls Island Tours AG die im Katalog angegeben
Preise aus den oben genannten Gründen
erhöhen muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung
bis spätestens 3 Wochen vor Abreise bekannt-
gegeben.
Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des
gebuchten Reisepreises, so haben Sie das Recht,
innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt unserer Mit-
teilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
Island Tours AG wird Ihnen in diesem Fall den
bereits bezahlten Reisepreis zurückerstatten.
Sie können aber stattdessen auch eine andere,
von Island Tours AG vorgeschlagene Ersatzreise
buchen. Wir sind bemüht, Ihnen eine solche
anzubieten. Den Preisunterschied zwischen der
von Ihnen ursprünglich gebuchten Reise und
der billigeren Ersatzreise, erstatten wir Ihnen
selbstverständlich zurück.
Die obengenannten Rechte stehen Ihnen auch
zu, wenn eine Programmänderung bis 3 Wochen
vor der Abreise Mehrkosten verursachen
sollte, die einer Preiserhöhung im obigen Sinne
gleichkommen.
3. RÜCKTRITTSBEDINGUNGEN UND
ÄNDERUNGEN
3.1 Mitteilung an Ihre Buchungsstelle
Wenn Sie die Reise absagen (annullieren) oder
eine Änderung oder Umbuchung Ihrer ge-
buchten Reise wünschen, müssen Sie dies Ihrer
Buchungsstelle schriftlich mitteilen. Sie tragen
die Beweispflicht der erfolgten Annullation. Die
bereits erhaltenen Reisedokumente sind der
Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.
3.2 Bearbeitungsgebühren
Wir erheben für Annullierungen eine Bearbei-
tungsgebühr von CHF 60.– pro Person und bei
Umbuchungen nach Aufwand, jedoch mindes-
tens CHF 60.– pro Person. Hinzu kommen noch
eventuelle Telefon- und Faxgebühren.
Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht
durch eine allfällige Annullierungskostenver-
sicherung gedeckt. Nach Beginn der Annullie-
rungsfristen gelten zusätzlich die Bestimmungen
gemäss Ziff. 3.3.
3.3 Annullierungskosten
Soweit bei der Programmausschreibung im Is-
land Tours AG Katalog keine speziellen Annullie-
rungsbestimmungen abgedruckt sind, kommen
die folgenden Regelungen zur Anwendung:
Bei der Annullierung von Linienflügen bezahlen
Sie lediglich die Bearbeitungsgebühren, solange
das Ticket nicht ausgestellt worden ist. Nach der
Ticketausstellung gelten die besonderen Annul-
lationsbestimmungen der Fluggesellschaft.
Bei allen übrigen Reservationen werden Ihnen
die nachfolgenden Annullierungskosten in Pro-
zenten des Arrangementpreises verrechnet:
– bis 32 Tage vor Reiseantritt 25%
– 31–16 Tage 50%
– 15–4 Tage 75%
– 3 Tage bis Abreisetag und Fernbleiben ohne
Abmeldung 100%
Massgebend zur Berechnung des Annullie-
rungs- oder Änderungsdatums ist das Eintreffen
Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle.
Bei Annullationen an Samstagen, Sonn- und
Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.
3.4 Annullierungskostenversicherung
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer An-
nullierungskosten-Versicherung, insbesondere
die Multi Trip Versicherung der Europäischen
Reiseversicherung.
Bei schwerer Krankheit, Unfall oder Tod eines /
einer Versicherten, einer sehr nahestehenden
Person (z.B. Ehegatte, Eltern, nahe Verwandte)
sowie bei bedeutender Beschädigung des
Eigentums werden die dem Reiseveranstalter
vertraglich geschuldeten Annullierungskosten
für die gebuchten Leistungen (Ziff. 3.3.) vergü-
tet. Massgebend für die Zahlungspflicht sind die
detaillierten Bestimmungen der Versicherungs-
gesellschaft.
3.5 Ersatzperson
Können Sie Ihre Reise nicht antreten, so ist
Island Tours AG bereit, eine Ersatzperson an
Ihrer Stelle zu akzeptieren. Diese Ersatzperson
muss sich jedoch bereit erklären, Ihr Reisearran-
gement unter den gleichen Bedingungen anzu-
treten, die Sie mit uns vereinbart haben. Sie hat
ausserdem den speziellen Reiseerfordernissen
(Pass, Visa, Impfvorschriften) zu genügen, und
es dürfen ihrer Teilnahme keine gesetzlichen
Vorschriften oder behördlichen Anordnungen
entgegenstehen. Bei gewissen Reisen kann
aufgrund besonderer Transportbedingungen
und dergleichen keine Umbuchung oder eine
solche nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt
vorgenommen werden.
Die Bearbeitungsgebühren und allfällig entste-
henden Mehrkosten (z.B. teurere Zimmerka-
tegorie) sind durch Sie und die Ersatzperson zu
übernehmen. Sie und die Ersatzperson haften
solidarisch für die Bezahlung des Preises und die
sich ergebenden Mehrkosten. Benennen Sie die
Ersatzperson zu spät oder ist ihr aus einem der
obengenannten Gründe die Teilnahme an der
Reise nicht möglich, so gilt Ihre Reiseabsage als
Annullierung (Ziff. 3.3).
4. HAFTUNG
4.1. Allgemein
Island Tours AG vergütet Ihnen bei nachweisli-
chen Minderleistungen die Differenz zumWert
der vereinbarten Leistungen, soweit es unserer
Reiseleitung oder dem Leistungsträger (z.B. Ho-
tel, Mietwagenfirma usw.) nicht möglich war, an
Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung
zu erbringen und uns an der Minderleistung ein
Verschulden trifft. Diese Haftung beschränkt
sich auf höchstens den Reisepreis und den
unmittelbaren Schaden (siehe Ziff. 4.5).
4.2 Haftungsbeschränkung
Enthalten internationale Abkommen oder
nationale Gesetze Beschränkungen bei Schäden
aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung,
so gelten diese Beschränkungen zu Gunsten von
Island Tours AG. Insoweit haftet Island Tours AG
nur im Rahmen dieser internationalen Abkommen
oder nationalen Gesetze.
4.3 Haftungsausschlüsse
Island Tours AG haftet nicht, wenn die Nichter-
füllung oder die nicht gehörige Erfüllung des
Vertrages (dazu gehören auch Verspätungen
usw.) auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während
der Reise
b) auf unvorhersehbare oder unabwendbare
Versäumnisse eines Dritten, der an der
Erbringung der vertraglich vereinbarten
Leistungen nicht beteiligt ist
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis,
welches Island Tours AG, der Vermittler oder
Leistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt
nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
d) schlechte Wetterverhältnisse
4.4 Personenschäden
Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen
usw. während der Reise übernimmt Island Tours
AG die Haftung nur, sofern diese Schäden von
Island Tours AG oder einem von uns beauf-
tragten Unternehmen schuldhaft verursacht
worden sind. Vorbehalten bleiben internationa-
len Abkommen und nationalen Gesetze (siehe
Ziff. 4.2).
4.5 Sach- und Vermögensschäden
Bei Sach- und Vermögensschäden, die während
der Reise mit Island Tours AG entstehen,
übernehmen wir die Haftung, falls uns, oder
einem von uns beauftragten Unternehmen, ein
Verschulden zur Last fällt. Die Haftung bleibt
jedoch auf höchstens den Reisepreis und den
unmittelbaren Schaden beschränkt. Vorbehal-
ten bleiben allenfalls tiefere Haftungslimiten,
die sich aus internationalem Abkommen und
nationalen Gesetzen ergeben (siehe Ziff. 4.2).
4.6 Versicherung
Wir möchten Ihnen in jedem Fall empfehlen,
für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu
sorgen, z.B. für Unfall und Krankheit, Reisege-
päck, Extra-Rückreise usw. Ihre Buchungsstelle
berät Sie gerne.
5. BEANSTANDUNGEN
5.1 Mängel der Reise
Sollten Sie während der Reise Anlass zu
Beanstandungen haben oder einen Schaden
erleiden, so müssen Sie dies unverzüglich der
Reiseleitung oder dem örtlichen Leistungsträger
(Hotel, Autovermietung, usw.) bekanntgeben.
Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die
spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzansprü-
che und ermöglicht ausserdem, in den meisten
Fällen für Abhilfe zu sorgen.
5.2 Abhilfe und Mängelbestätigung
Sofern innert 48 Stunden keine Abhilfe möglich
ist und es sich um schwerwiegende Mängel
handelt, sind Sie berechtigt, selber für Abhilfe
zu sorgen. Die dadurch entstehenden Kosten
werden Ihnen durch Island Tours AG gegen Be-
leg ersetzt. Voraussetzung jeglicher Geltendma-
chung von Ersatzansprüchen ist aber, dass Sie
die Mängel schriftlich von der Island Tours AG
Reiseleitung oder vom örtlichen Leistungsträger
bestätigen lassen. Um Schwierigkeiten bei der
Schadenregulierung zu vermeiden, empfehlen
wir Ihnen, sich in jedem Fall vor dem Treffen
einer Entscheidung mit dem verantwortlichen
Reiseveranstalter Island Tours AG (Telefon
0041 – 62 865 25 55)
in Verbindung zu setzen,
um das weitere Vorgehen zu vereinbaren. Ist die
Fortsetzung der Reise aufgrund schwerwiegen-
der Mängel nicht zumutbar, so müssen Sie sich
unverzüglich mit Island Tours AG in Verbindung
setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
5.3 Anmeldung von Forderungen
Ihre Beanstandungen und die Bestätigung der
Reiseleitung bzw. der örtlichen Leistungsträger
müssen Sie Ihrer Buchungsstelle bis spätestens
30 Tage nach dem vertraglich vorgesehenen
Ende der Reise schriftlich einreichen. Halten Sie
diese Bedingungen nicht ein, so erlischt jeder
Schadenersatzanspruch.
6. PROGRAMMÄNDERUNGEN
6.1 Island Tours AG behält sich
auch in
Ihrem Interesse vor, Programme oder einzelne
vereinbarte Leistungen nach Reiseantritt zu
ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es
erfordern. Dies kann namentlich der Fall sein,
wenn die Änderungen auf höhere Gewalt, be-
hördliche Massnahmen und Verspätungen von
Dritten, für die Island Tours AG nicht einzuste-
hen hat, zurückzuführen sind. Selbstverständ-
lich bemühen wir uns, Sie so früh wie möglich
über solche Änderungen zu informieren.
6.2 Minderwert der Reise
Muss Island Tours AG eine von Ihnen bereits
angetretene Reise ändern, so dass ein objektiver
Minderwert zur ursprünglich vereinbarten
Leistung entsteht, erhalten Sie von Island Tours
AG eine Rückvergütung, so fern es sich nicht um
Umstände handelt, für die wir nach Ziff. 6.1 nicht
einzustehen haben.
7. NICHTDURCHFÜHRUNG EINER REISE
7.1 Island Tours AG ist berechtigt
, die Reise
abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder
Unterlassungen dazu berechtigten Anlass
geben. In diesem Fall werden Ihnen die Annul-
lierungskosten analog Ziff. 3.3 verrechnet.
7.2 Mindestteilnehmerzahl
Beteiligen sich an einer Reise weniger Personen
als die im Island Tours AG Katalog vorgesehene
Mindestteilnehmerzahl, so kann die Reise
bis spätestens 3 Wochen vor dem festgeleg-
ten Reisebeginn von uns abgesagt werden.
Sie haben Anrecht auf Rückerstattung des
Reisepreises. Weitergehende Forderungen sind
ausgeschlossen.
7.3 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, behördliche
Massnahmen oder Streiks können Island Tours
AG zwingen, die Reise abzusagen. In einem
solchen Fall bemühen wir uns, Sie so rasch wie
möglich zu informieren. Sie haben Anrecht
auf Rückerstattung des Reisepreises, sofern
Island Tours AG von den Leistungsträgern nicht
belastet wird. Weitergehende Forderungen sind
ausgeschlossen.
8. EINREISE-, VISA- UND GESUNDHEITS-
VORSCHRIFTEN
8.1 Für BürgerInnen der Schweiz und des
Fürstentums Liechtenstein
gelten bei Druck-
legung die folgenden Pass- und Visabestim-
mungen:
– Island, Dänemark, Norwegen, Schweden,
Finnland: 3 Monate über das Rückreisedatum
gültiger Reisepass oder ID
– Grönland, Färöer und alle Schiffsreisen: 6
Monate über das Rückreisedatum gültiger
Reisepass
Keine Impfvorschriften.
Die Bürger anderer Staaten sind verpflich-
tet, sich bei der Buchungsstelle oder beim
entsprechenden Konsulat über die geltenden
Bestimmungen zu erkundigen.
8.2 Verantwortung für Einhaltung
Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der
Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
verantwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise,
ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich
tragen. Island Tours AGmöchte Sie darauf
aufmerksammachen, dass bei einer allfälligen
Einreiseverweigerung evtl. zusätzliche Rückrei-
sekosten von Ihnen zu übernehmen sind.
9. OMBUDSMAN
9.1 Vor einer gerichtlichen Auseinander-
setzung
sollten Sie an den unabhängigen
Ombudsman für das Reisegewerbe gelangen.
Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von
Problemen zwischen Ihnen und Island Tours
AG oder dem Reisebüro, bei dem Sie Ihre Reise
gebucht haben, eine faire und ausgewogene
Einigung zu erzielen.
9.2 Die Adresse des Ombudsmans lautet:
Ombudsman der Schweizer Reisebranche
Postfach, CH-8038 Zürich
Reisegarantie
Wir sind als Reiseveranstalter Teilnehmer am
Garantiefonds der Schweizer Reisebranche
und garantieren Ihnen die Sicherstellung Ihrer
im Zusammenhang mit der Buchung einer
Pauschalreise einbezahlten Beträge. Detaillierte
Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle
oder unter
www.garantiefonds.ch.
Verantwortlicher Reiseveranstalter:
Island Tours AG
Laurstrasse 6
CH-5200 Brugg
Telefon
+41 62 865 25 55
10. ANWENDBARES RECHT UND GE-
RICHTSSTAND
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen
und Island Tours AG ist schweizerisches Recht
anwendbar.
Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag
ergebenden Streitigkeiten ist Brugg/Schweiz.
Stand September 2016
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AGB