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Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen

Island Tours AG, CH-5200 Brugg

1.VERTRAGSABSCHLUSS

1.1 Mit der Entgegennahme

Ihrer schriftlichen,

telefonischen oder persönlichen Anmeldung

kommt zwischen Ihnen und Island Tours AG

ein Vertrag zustande. Von diesem Zeitpunkt an

werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag

(einschliesslich der Allgemeinen Vertrags- und

Reisebedingungen) für Sie und Island Tours AG

wirksam. Wir möchten Sie deshalb bitten, die

nachfolgenden Bestimmungen sorgfältig zu lesen.

1.2 Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Vertrags- und Reise-

bedingungen finden keine Anwendung auf

Flugtickets, Mietfahrzeuge sowie Fährpassagen.

In solchen Fällen gelten die allgemeinen Be-

dingungen der verantwortlichen Gesellschaften.

1.3 Abweichungen des Vertragsinhaltes vom

Katalog

Sonderwünsche werden nur Vertragsinhalt,

wenn sie von der Buchungsstelle vorbehaltlos

akzeptiert und schriftlich bestätigt worden sind.

2. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

2.1 Preis

Der von Ihnen zu bezahlende Reisepreis ergibt

sich aus dem Island Tours AG Katalog bzw. aus

der dem Katalog beigefügten Preisliste oder dem

für Sie erstellten Angebot. Falls nicht speziell

erwähnt, verstehen sich Preise pro Person in

Schweizer Franken

2.2 Reservationsgebühren

Für individuelle Anpassungen von Pauschal-

reisen sowie für Reservationen ausserhalb von

Pauschalarrangements belastet Island Tours AG

Gebühren. Bei einer Buchung unter einemWert

von CHF 500.– pro Person berechnen wir eine

Bearbeitungsgebühr von CHF 60.– pro Person.

2.3 Anzahlung und Restzahlung

Bei definitiver Buchung ist gleichzeitig eine

Anzahlung von 30% des vereinbarten Arrange-

mentpreises zu leisten. Bei Buchungen weniger

als 30 Tage vor Abreise und bei Arrangements

mit Frühbucherrabatt oder bei Buchungen mit

Linienflugtickets, die sofort ausgedruckt werden

müssen, ist der gesamte Rechnungsbetrag

anlässlich der definitiven Auftragserteilung

zu bezahlen. Weiter kann die Buchungsstelle

verlangen, dass der Kunde ein Buchungsformu-

lar unterschreibt. Die Restzahlung ist 30 Tage

vor Abreise fällig.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden

dem Kunden die Reisedokumente nach Eingang

der Zahlung über den ganzen Rechnungsbetrag

ausgehändigt oder zugestellt, jedoch nicht

früher als 14 Tage vor Abreise. Nicht rechtzeitige

Zahlung berechtigt Island Tours AG, die Rei-

seleistung zu verweigern und die Annullierungs-

kosten gemäss Ziff. 3 geltend zu machen.

2.4 Kurzfristige Buchung

Buchen Sie Ihre Reise weniger als 30 Tage

vor Abreise, so ist bei Erhalt der Buchungsbe-

stätigung der gesamte Rechnungsbetrag zu

bezahlen.

2.5 Preiserhöhung

In Ausnahmefällen ist es möglich, dass die im

Island Tours AG Katalog angegebenen Preise

nachträglich erhöht werden müssen.

Solche Preiserhöhungen können sich ergeben

aus:

a) der nachträglichen Erhöhung der Beförde-

rungskosten (einschliesslich der Treibstoff-

zuschläge)

b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen

Abgaben oder Gebühren (z.B. Flughafen-

taxen)

c) Wechselkursänderungen

d) staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B.

Mehrwertsteuer)

Falls Island Tours AG die im Katalog angegeben

Preise aus den oben genannten Gründen

erhöhen muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung

bis spätestens 3 Wochen vor Abreise bekannt-

gegeben.

Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des

gebuchten Reisepreises, so haben Sie das Recht,

innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt unserer Mit-

teilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

Island Tours AG wird Ihnen in diesem Fall den

bereits bezahlten Reisepreis zurückerstatten.

Sie können aber stattdessen auch eine andere,

von Island Tours AG vorgeschlagene Ersatzreise

buchen. Wir sind bemüht, Ihnen eine solche

anzubieten. Den Preisunterschied zwischen der

von Ihnen ursprünglich gebuchten Reise und

der billigeren Ersatzreise, erstatten wir Ihnen

selbstverständlich zurück.

Die obengenannten Rechte stehen Ihnen auch

zu, wenn eine Programmänderung bis 3 Wochen

vor der Abreise Mehrkosten verursachen

sollte, die einer Preiserhöhung im obigen Sinne

gleichkommen.

3. RÜCKTRITTSBEDINGUNGEN UND

ÄNDERUNGEN

3.1 Mitteilung an Ihre Buchungsstelle

Wenn Sie die Reise absagen (annullieren) oder

eine Änderung oder Umbuchung Ihrer ge-

buchten Reise wünschen, müssen Sie dies Ihrer

Buchungsstelle schriftlich mitteilen. Sie tragen

die Beweispflicht der erfolgten Annullation. Die

bereits erhaltenen Reisedokumente sind der

Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.

3.2 Bearbeitungsgebühren

Wir erheben für Annullierungen eine Bearbei-

tungsgebühr von CHF 60.– pro Person und bei

Umbuchungen nach Aufwand, jedoch mindes-

tens CHF 60.– pro Person. Hinzu kommen noch

eventuelle Telefon- und Faxgebühren.

Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht

durch eine allfällige Annullierungskostenver-

sicherung gedeckt. Nach Beginn der Annullie-

rungsfristen gelten zusätzlich die Bestimmungen

gemäss Ziff. 3.3.

3.3 Annullierungskosten

Soweit bei der Programmausschreibung im Is-

land Tours AG Katalog keine speziellen Annullie-

rungsbestimmungen abgedruckt sind, kommen

die folgenden Regelungen zur Anwendung:

Bei der Annullierung von Linienflügen bezahlen

Sie lediglich die Bearbeitungsgebühren, solange

das Ticket nicht ausgestellt worden ist. Nach der

Ticketausstellung gelten die besonderen Annul-

lationsbestimmungen der Fluggesellschaft.

Bei allen übrigen Reservationen werden Ihnen

die nachfolgenden Annullierungskosten in Pro-

zenten des Arrangementpreises verrechnet:

– bis 32 Tage vor Reiseantritt 25%

– 31–16 Tage 50%

– 15–4 Tage 75%

– 3 Tage bis Abreisetag und Fernbleiben ohne

Abmeldung 100%

Massgebend zur Berechnung des Annullie-

rungs- oder Änderungsdatums ist das Eintreffen

Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle.

Bei Annullationen an Samstagen, Sonn- und

Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.

3.4 Annullierungskostenversicherung

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer An-

nullierungskosten-Versicherung, insbesondere

die Multi Trip Versicherung der Europäischen

Reiseversicherung.

Bei schwerer Krankheit, Unfall oder Tod eines /

einer Versicherten, einer sehr nahestehenden

Person (z.B. Ehegatte, Eltern, nahe Verwandte)

sowie bei bedeutender Beschädigung des

Eigentums werden die dem Reiseveranstalter

vertraglich geschuldeten Annullierungskosten

für die gebuchten Leistungen (Ziff. 3.3.) vergü-

tet. Massgebend für die Zahlungspflicht sind die

detaillierten Bestimmungen der Versicherungs-

gesellschaft.

3.5 Ersatzperson

Können Sie Ihre Reise nicht antreten, so ist

Island Tours AG bereit, eine Ersatzperson an

Ihrer Stelle zu akzeptieren. Diese Ersatzperson

muss sich jedoch bereit erklären, Ihr Reisearran-

gement unter den gleichen Bedingungen anzu-

treten, die Sie mit uns vereinbart haben. Sie hat

ausserdem den speziellen Reiseerfordernissen

(Pass, Visa, Impfvorschriften) zu genügen, und

es dürfen ihrer Teilnahme keine gesetzlichen

Vorschriften oder behördlichen Anordnungen

entgegenstehen. Bei gewissen Reisen kann

aufgrund besonderer Transportbedingungen

und dergleichen keine Umbuchung oder eine

solche nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt

vorgenommen werden.

Die Bearbeitungsgebühren und allfällig entste-

henden Mehrkosten (z.B. teurere Zimmerka-

tegorie) sind durch Sie und die Ersatzperson zu

übernehmen. Sie und die Ersatzperson haften

solidarisch für die Bezahlung des Preises und die

sich ergebenden Mehrkosten. Benennen Sie die

Ersatzperson zu spät oder ist ihr aus einem der

obengenannten Gründe die Teilnahme an der

Reise nicht möglich, so gilt Ihre Reiseabsage als

Annullierung (Ziff. 3.3).

4. HAFTUNG

4.1. Allgemein

Island Tours AG vergütet Ihnen bei nachweisli-

chen Minderleistungen die Differenz zumWert

der vereinbarten Leistungen, soweit es unserer

Reiseleitung oder dem Leistungsträger (z.B. Ho-

tel, Mietwagenfirma usw.) nicht möglich war, an

Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung

zu erbringen und uns an der Minderleistung ein

Verschulden trifft. Diese Haftung beschränkt

sich auf höchstens den Reisepreis und den

unmittelbaren Schaden (siehe Ziff. 4.5).

4.2 Haftungsbeschränkung

Enthalten internationale Abkommen oder

nationale Gesetze Beschränkungen bei Schäden

aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung,

so gelten diese Beschränkungen zu Gunsten von

Island Tours AG. Insoweit haftet Island Tours AG

nur im Rahmen dieser internationalen Abkommen

oder nationalen Gesetze.

4.3 Haftungsausschlüsse

Island Tours AG haftet nicht, wenn die Nichter-

füllung oder die nicht gehörige Erfüllung des

Vertrages (dazu gehören auch Verspätungen

usw.) auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während

der Reise

b) auf unvorhersehbare oder unabwendbare

Versäumnisse eines Dritten, der an der

Erbringung der vertraglich vereinbarten

Leistungen nicht beteiligt ist

c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis,

welches Island Tours AG, der Vermittler oder

Leistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt

nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

d) schlechte Wetterverhältnisse

4.4 Personenschäden

Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen

usw. während der Reise übernimmt Island Tours

AG die Haftung nur, sofern diese Schäden von

Island Tours AG oder einem von uns beauf-

tragten Unternehmen schuldhaft verursacht

worden sind. Vorbehalten bleiben internationa-

len Abkommen und nationalen Gesetze (siehe

Ziff. 4.2).

4.5 Sach- und Vermögensschäden

Bei Sach- und Vermögensschäden, die während

der Reise mit Island Tours AG entstehen,

übernehmen wir die Haftung, falls uns, oder

einem von uns beauftragten Unternehmen, ein

Verschulden zur Last fällt. Die Haftung bleibt

jedoch auf höchstens den Reisepreis und den

unmittelbaren Schaden beschränkt. Vorbehal-

ten bleiben allenfalls tiefere Haftungslimiten,

die sich aus internationalem Abkommen und

nationalen Gesetzen ergeben (siehe Ziff. 4.2).

4.6 Versicherung

Wir möchten Ihnen in jedem Fall empfehlen,

für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu

sorgen, z.B. für Unfall und Krankheit, Reisege-

päck, Extra-Rückreise usw. Ihre Buchungsstelle

berät Sie gerne.

5. BEANSTANDUNGEN

5.1 Mängel der Reise

Sollten Sie während der Reise Anlass zu

Beanstandungen haben oder einen Schaden

erleiden, so müssen Sie dies unverzüglich der

Reiseleitung oder dem örtlichen Leistungsträger

(Hotel, Autovermietung, usw.) bekanntgeben.

Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die

spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzansprü-

che und ermöglicht ausserdem, in den meisten

Fällen für Abhilfe zu sorgen.

5.2 Abhilfe und Mängelbestätigung

Sofern innert 48 Stunden keine Abhilfe möglich

ist und es sich um schwerwiegende Mängel

handelt, sind Sie berechtigt, selber für Abhilfe

zu sorgen. Die dadurch entstehenden Kosten

werden Ihnen durch Island Tours AG gegen Be-

leg ersetzt. Voraussetzung jeglicher Geltendma-

chung von Ersatzansprüchen ist aber, dass Sie

die Mängel schriftlich von der Island Tours AG

Reiseleitung oder vom örtlichen Leistungsträger

bestätigen lassen. Um Schwierigkeiten bei der

Schadenregulierung zu vermeiden, empfehlen

wir Ihnen, sich in jedem Fall vor dem Treffen

einer Entscheidung mit dem verantwortlichen

Reiseveranstalter Island Tours AG (Telefon

0041 – 62 865 25 55)

in Verbindung zu setzen,

um das weitere Vorgehen zu vereinbaren. Ist die

Fortsetzung der Reise aufgrund schwerwiegen-

der Mängel nicht zumutbar, so müssen Sie sich

unverzüglich mit Island Tours AG in Verbindung

setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

5.3 Anmeldung von Forderungen

Ihre Beanstandungen und die Bestätigung der

Reiseleitung bzw. der örtlichen Leistungsträger

müssen Sie Ihrer Buchungsstelle bis spätestens

30 Tage nach dem vertraglich vorgesehenen

Ende der Reise schriftlich einreichen. Halten Sie

diese Bedingungen nicht ein, so erlischt jeder

Schadenersatzanspruch.

6. PROGRAMMÄNDERUNGEN

6.1 Island Tours AG behält sich

auch in

Ihrem Interesse vor, Programme oder einzelne

vereinbarte Leistungen nach Reiseantritt zu

ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es

erfordern. Dies kann namentlich der Fall sein,

wenn die Änderungen auf höhere Gewalt, be-

hördliche Massnahmen und Verspätungen von

Dritten, für die Island Tours AG nicht einzuste-

hen hat, zurückzuführen sind. Selbstverständ-

lich bemühen wir uns, Sie so früh wie möglich

über solche Änderungen zu informieren.

6.2 Minderwert der Reise

Muss Island Tours AG eine von Ihnen bereits

angetretene Reise ändern, so dass ein objektiver

Minderwert zur ursprünglich vereinbarten

Leistung entsteht, erhalten Sie von Island Tours

AG eine Rückvergütung, so fern es sich nicht um

Umstände handelt, für die wir nach Ziff. 6.1 nicht

einzustehen haben.

7. NICHTDURCHFÜHRUNG EINER REISE

7.1 Island Tours AG ist berechtigt

, die Reise

abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder

Unterlassungen dazu berechtigten Anlass

geben. In diesem Fall werden Ihnen die Annul-

lierungskosten analog Ziff. 3.3 verrechnet.

7.2 Mindestteilnehmerzahl

Beteiligen sich an einer Reise weniger Personen

als die im Island Tours AG Katalog vorgesehene

Mindestteilnehmerzahl, so kann die Reise

bis spätestens 3 Wochen vor dem festgeleg-

ten Reisebeginn von uns abgesagt werden.

Sie haben Anrecht auf Rückerstattung des

Reisepreises. Weitergehende Forderungen sind

ausgeschlossen.

7.3 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, behördliche

Massnahmen oder Streiks können Island Tours

AG zwingen, die Reise abzusagen. In einem

solchen Fall bemühen wir uns, Sie so rasch wie

möglich zu informieren. Sie haben Anrecht

auf Rückerstattung des Reisepreises, sofern

Island Tours AG von den Leistungsträgern nicht

belastet wird. Weitergehende Forderungen sind

ausgeschlossen.

8. EINREISE-, VISA- UND GESUNDHEITS-

VORSCHRIFTEN

8.1 Für BürgerInnen der Schweiz und des

Fürstentums Liechtenstein

gelten bei Druck-

legung die folgenden Pass- und Visabestim-

mungen:

– Island, Dänemark, Norwegen, Schweden,

Finnland: 3 Monate über das Rückreisedatum

gültiger Reisepass oder ID

– Grönland, Färöer und alle Schiffsreisen: 6

Monate über das Rückreisedatum gültiger

Reisepass

Keine Impfvorschriften.

Die Bürger anderer Staaten sind verpflich-

tet, sich bei der Buchungsstelle oder beim

entsprechenden Konsulat über die geltenden

Bestimmungen zu erkundigen.

8.2 Verantwortung für Einhaltung

Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der

Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

verantwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise,

ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich

tragen. Island Tours AGmöchte Sie darauf

aufmerksammachen, dass bei einer allfälligen

Einreiseverweigerung evtl. zusätzliche Rückrei-

sekosten von Ihnen zu übernehmen sind.

9. OMBUDSMAN

9.1 Vor einer gerichtlichen Auseinander-

setzung

sollten Sie an den unabhängigen

Ombudsman für das Reisegewerbe gelangen.

Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von

Problemen zwischen Ihnen und Island Tours

AG oder dem Reisebüro, bei dem Sie Ihre Reise

gebucht haben, eine faire und ausgewogene

Einigung zu erzielen.

9.2 Die Adresse des Ombudsmans lautet:

Ombudsman der Schweizer Reisebranche

Postfach, CH-8038 Zürich

Reisegarantie

Wir sind als Reiseveranstalter Teilnehmer am

Garantiefonds der Schweizer Reisebranche

und garantieren Ihnen die Sicherstellung Ihrer

im Zusammenhang mit der Buchung einer

Pauschalreise einbezahlten Beträge. Detaillierte

Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle

oder unter

www.garantiefonds.ch

.

Verantwortlicher Reiseveranstalter:

Island Tours AG

Laurstrasse 6

CH-5200 Brugg

Telefon

+41 62 865 25 55

10. ANWENDBARES RECHT UND GE-

RICHTSSTAND

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen

und Island Tours AG ist schweizerisches Recht

anwendbar.

Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag

ergebenden Streitigkeiten ist Brugg/Schweiz.

Stand September 2016

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